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Vertrag zur Softwareüberlassung / Einzelnutzerlizenz Stand 01.01.2006
Zwischen
Punapau Studios M. Menzerolf
St.Anscharplatz 9
20354 Hamburg
im folgenden „Lizenzgeber“ genannt, und
Vertragspartner
im folgenden „Lizenznehmer“ genannt, wird folgender Vetrag geschlossen:
1. Vertragsgegenstand
1.1 Vertragsgegenstand ist die Überlassung eines Computerprogramms zur Eingabe und Darstellung von im WWW zu publizierenden Inhalten, genannt Punapau Publisher.
1.2 Folgende Definitionen sind Bestandteil des Vertragsgegenstandes:
a) »Lizenzgeber« sind die Punapau Studios mit Sitz in 20354 Hamburg, Deutschland.
b) »Lizenznehmer« ist der Einzelnutzer einer Lizenz.
c) Software: Objektcode, Bytecode, Shared Libraries und Executables werden zusammenfassend »Software« genannt.
d) Lizenz: Als »Lizenz« wird die Nutzung des Softwareproduktes definiert, das durch den Lizenznehmer käuflich erworben wurde.
1.3 Vertragsgegenstand ist das Erwerben des Softwareproduktes sowie die Nutzung der Lizenz.
2. Lizenzgewährung
2.1 Für die Vertragsdauer (siehe unter 5.3) räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das nichtexklusive und nichttransferierbare Recht ein, das Softwareprodukt inklusive der Funktionalität einer Lizenz auf beliebig vielen Computern, zusammenfassend Plattform genannt, und durch beliebig viele Personen, mittels eines Internetbrowsers zu nutzen.
2.2 Der Lizenznehmer ist auch berechtigt, zu Datensicherungszwecken eine Sicherungskopie der Lizenz anzufordern, bzw. die Lizenz auf eine Festplatte zu übertragen und die Originalkopie zu verwahren. Das Softwareprodukt „Punapau Publisher“ ist hierbei ein installierbares Paket unter dem Betrieb von Linux / Debian (Distribution Stand 02/2004) – Eine Kopie des Paketes wird dem Lizenznehmer auf Anfrage umgehend zur Verfügung gestellt.
2.3 Die Nutzung des Softwareproduktes ergibt sich aus der Lauffähigkeit der Software innerhalb eines Webservers des Lizenzgebers.
2.4 Die Gewährleistung des Hostings der Software und der gespeicherten Inhalte des Lizenznehmers erfolgt nach den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Internet Service Providers des vom Lizenzgeber betriebenen Webservers.
2.5 Für Datenverlust durch Löschen aller Inhalte ist der Lizenzgeber nicht haftend.
Der Lizenzgeber erhebt eine Hostinggebühr von € 18,- pro Monat mit quartalsweiser Rechnungstellung zur Mitte des Quartals. Die Punapau Studios behalten sich vor, diese Gebühr innerhalb der Schwankungen des Internet-Service-Provider Marktes anzupassen. Dies erfolgt innerhalb einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten.
2.6. Beide Seiten haben das Recht , diese Hostingvereinbarung innerhalb dieser Frist zu kündigen. Die Nutzung des Softwareproduktes ist nach Installation auf einen anderen Webserver unter der entsprechenden Betriebssystemumgebung weiterhin möglich.
2.7 Der Lizenznehmer hat bei Beendigung des Hostingvertrages – unabhängig von welcher Seite – einen Anspruch auf Aushändigung einer Kopie des Softwareproduktes „Punapau Publisher“ vom derzeitigen Stand sowie auf eine Kopie seines selbst erstellten Datenbestands.
3.0 Lizenzbeschränkungen
3.1 Die Software steht im Eigentum des Lizenzgebers oder seiner Zulieferer. Sie ist urheberrechtlich, zivil- und straf-rechtlich geschützt und der Lizenznehmer darf sie nur nach vorliegenden Bedingungen für Lizenznehmer nutzen.
3.2 Die Lizenz wird weder als ausschließliches noch als übertragbares Nutzungsrecht gewährt.
3.3 Der Lizenznehmer ist nicht zur externen Distribution
a) von Bestandteilen der Software
b) eines mit der Software mitgelieferten Executables
berechtigt, es sei denn, etwas anderes ist in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich vereinbart.
3.4 Des Weiteren ist der Lizenznehmer nicht berechtigt:
a) eine Objektcodeform eines Teils der Software zu dekompilieren, disassemblieren oder zurückzuentwickeln
(Reverse-Engineering),
b) die Software zu vermieten oder zu verleihen,
c) einen Quellcode der Software einer natürlichen oder juristischen Person offenzulegen,
4.0 Lizenzschutzpflichten
4.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern, seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen und des Urheberrechts hinzuweisen. Insbesondere wird der Lizenznehmer seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software zu fertigen.
4.2 Verletzt ein Mitarbeiter des Lizenznehmers oder ein Dritter das Urheberrecht an der überlassenen Software, ist der Lizenznehmer verpflichtet, nach besten Kräften an der Aufklärung der Urheberrechtsverletzung mitzuwirken, insbesondere den Lizenzgeber unverzüglich über die entsprechende Verletzungshandlung in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch, wenn der Lizenznehmer das Urheberrecht durch eine eigene Handlung verletzt hat.
4.3 Der Lizenzgeber kann auf Basis eines begründeten Anlasses ein Audit beim Lizenznehmer vornehmen, um sich
vom Einsatz der Lizenz gemäß diesen Vertragsbedingungen zu überzeugen.
4.4 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Lizenznehmer zur Rückgabe oder Zerstörung sämtlicher
Originaldatenträger sowie etwaiger Kopien verpflichtet. Erfüllungsort für die Rückgabe ist der jeweilige Sitz des Lizenzgebers.
5.0 Gewährleistung
5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu
erstellen, dass sie in allen denkbaren Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand
und Gegenstand der Gewährleistung ist daher nur innerhalb der angegebenen Betriebssystemsumgebung grundsätzlich
brauchbare Software. Die Software bedarf der Installation durch einen Software-Programmierer mit Erfahrung im Umgang mit Linux, Debian, Php und weiteren Scriptsprachen sowie der Anwendung von Entwicklungswerkzeugen und Klassenbibliotheken.
5.2 Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die nach Lieferung unveränderte Software unter den entsprechenden normalen Betriebsbedingungen und normaler Instandhaltung im Wesentlichen alle Funktionen erfüllt.
5.3 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Lieferung und beträgt 12 Monate.
5.4 Mängel sind dem Lizenzgeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und detailliert darzustellen.
5.5 Das Gewährleistungsrecht ist zunächst auf Nachbesserung beschränkt. Danach unternimmt der Lizenzgeber alle
zumutbaren Anstrengungen zur Behebung erheblicher, nachgewiesener und bleibender Mängel der unveränderten
Software.
5.6 Wird der Mangel vom Lizenzgeber nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums durch Nachbesserung oder
durch Ersatzlieferung behoben, so kann der Lizenznehmer die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Im Falle einer Ersatzlieferung oder der Rückgängigmachung des Vertrages bleiben die in Ziff. 2, 3 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen des Lizenznehmers erhalten.
5.7 Weitergehende Wartungs- und Hilfsleistungen bei der Nutzung der überlassenen Software kann der Lizenznehmer auf der Basis eines separat zu vergütenden Wartungsvertrages zu den jeweils anwendbaren Wartungsbedingungen des Lizenzgebers vereinbaren.
5.8 Hat der Lizenznehmer Nachbesserung beansprucht, obwohl kein Mangel vorlag, so hat er die Leistungen des
Lizenzgebers für die Prüfung des Sachverhalts angemessen zu vergüten.
5.9 Der Lizenznehmer erwirbt mit diesem Vertrag ein Recht auf unentgeltliche Funktionserweiterungen (upgrades) für 1 Jahr. Diese werden vom Lizenzgeber nach eigenem Ermessen vorgenommen. Die Implementation der Upgrades erfolgt selbsttätig seitens des Lizenzgebers. Der bestehende Funktionsumfang des Softwareproduktes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird hierbei nicht verringert.
6.0 Haftung des Lizenzgebers
6.1 Der Lizenzgeber haftet unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch von ihm zu vertretende schuldhafte
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise
verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Li-zenzgeber bei Vertragsabschluß aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist
ausgeschlossen. Die Haftung für Verlust von Daten ist ausgeschlossen.
6.2 Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder dem
Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen oder für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
6.3 Eine Zusicherung von Eigenschaften liegt nur dann vor, wenn sie ausdrücklich und schriftlich gegenüber dem
jeweiligen Lizenznehmer durch einen Vertreter erklärt wurde, der zur Abgabe derartiger Zusicherungen durch den
Lizenzgeber ausdrücklich und schriftlich bevollmächtigt ist.
7.0 Vertragsdauer, Kündigung und Lizenzgebühr
7.1 Die Lizenz wird im Zusammenhang mit dem Erwerb des Softwareproduktes zum Preis von € 2.500,- für einen unbefristeten Zeitraum gewährt, es sei denn, der Lizenzgeber und der Lizenznehmer haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
7.2 Der Lizenzgeber kann das Vertragsverhältnis nach freiem Ermessen mit Monatsfrist kündigen, wenn der Lizenz-nehmer die Vertragsbedingungen verletzt hat. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
hiervon unberührt.
7.3 Der Lizenznehmer kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn er gleichzeitig die Nutzung der Software einstellt und sie an den Lizenzgeber zurückgibt sowie etwaige Kopien vernichtet.
7.4 Die Vertragsbeendigung berührt die Verpflichtungen des Lizenznehmers nach Ziffern 2., 3. und 4. nicht.
7.5 Wird der Vertrag beendet, findet eine Rückerstattung des Kaufpreises des Softwareproduktes nicht statt.
8.0 Sonstiges
8.1 Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Lizenzgebers.
8.2 Nebenabreden oder Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die hier geregelten Ver-tragsbedingungen gehen anderslautenden Bedingungen, die beim Aufruf der Software über Bildschirm erscheinen
können, vor. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere solche des Lizenznehmers, werden
nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Lizenzgeber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
8.3 Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Lizenznehmer Vollkaufmann ist.
8.4 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.5 Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt
dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführ-baren Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem Gewollten am ehesten entspricht.
Hamburg, den
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